Grenzfall WDVS: Wärmedämmung darf nicht auf Nachbars Grundstück ragen
Hammerschlags- und Leiterrecht Dieses Problem hat der Gesetzgeber geregelt: Nachbarn haben ein so genanntes Hammerschlags- und Leiterrecht. Das heißt, sie dürfen den Grund des Anrainers betreten, um am eigenen Haus notwendige Arbeiten auszuführen - sofern es >>>



