Baumfällungen und Rodungen in Hausgärten ganzjährig erlaubt
Gärtnerisch genutzte Grundflächen fallen nicht unter den Verbotszeitraum Für den Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau ist das Bundesnaturschutzgesetz, insbesondere die Auslegung des §39 Abs. 5 Satz 1 Nr.2 BNatSchG, von besonderer Bedeutung. Denn diese Auslegung regelt unter >>>



