Kein Steuerbonus für Dichtheitsprüfung von Abwasserkanälen
Besitzer von Eigenheimen können Aufwendungen zur Überprüfung der Dichtheit der auf ihren Grundstücken befindlichen Abwasserleitungen nicht als haushaltsnahe Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen. Darauf macht die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund mit Verweis auf eine Information der Oberfinanzdirektion >>>



